Brücken
Zahnbrücken kommen dann zum Einsatz, wenn eine Lücke zwischen zwei Zähnen geschlossen werden soll. Die Lücken sollten dafür klein bis mittelgross sein. Werkstoffkundlich lehnen sie sich den verwendeten Materialien der Kronen an. Die Spanne sollte nicht mehr als drei oder vier fehlende Zähne betragen, vorausgesetzt einer stabilen Verankerung der Restzähne im Knochen und der Abwesenheit einer Parodontitis. Die gesetzliche Krankenkasse berücksichtigt dies mit dem sogenannten Festzuschuss für eine Lücke.
Der Aufwand ist wie bei der Krone vergleichsweise als gering einzuschätzen. Anders als ein Implantat verhindern Brücken aber nicht den Knochenabbau im ersetzten Bereich, da dieser nicht belastet wird. Der Knochen baut sich in diesem Bereich langsam um, bzw. ab.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Fehlen viele Zähne und kommen Implantate nicht in Frage, wird auf einen herausnehmbaren Zahnersatz ausgewichen. Herausnehmbare Prothesen bestehen aus Kunststoff (PMMA) und NEM, siehe oben. Für Allergiker gibt es Spezialkunststoffe, sprechen Sie uns an. Herausnehmbarer Zahnersatz stützt sich – wenn vorhanden – an den Restzähnen und der Schleimhaut auf dem Kieferkamm ab.
Viele Patienten fühlen sich ästhetisch durch die oft sichtbaren Klammern beeinträchtigt, eine etwas kostenintensivere Alternative ist daher die sogenannte Teleskopprothese, siehe dazu unten. Klammer- oder Vollprothesen sind dagegen eine kostengünstigere Lösung und daher für viele Patientinnen und Patienten das Mittel der Wahl.
Die Teleskopprothese lässt sich als fester Zahnersatz beschreiben, der sich zur Reinigung herausnehmen lässt. Sie besteht aus Doppelkronen: Der beschliffene natürliche Zahn trägt die Primärkrone, die Sekundärkrone ist Teil des Zahnersatzes. Durch die Friktion zwischen den beiden parallel gearbeiteten Kronen hält die Teleskopprothese gut und lässt sich beim Verlust eines Zahns erweitern.
Stehen für Sie Ästhetik und Tragekomfort im Vordergrund, kommen Implantate, Teleskopprothesen oder eine Kombination aus beidem infrage. Bitte beachten Sie: Implantate sind eine reine Privatleistung.