GOZ von 1988: Warum gibt es die Steigerung des Faktors?
Sie halten nach einer Zahnbehandlung Ihre Rechnung in der Hand und stolpern über eine Zahl, die Ihnen zunächst rätselhaft erscheint: den GOZ Steigerungsfaktor. Neben den einzelnen Behandlungspositionen steht dort ein Wert wie 2,3 oder vielleicht 2,8. Viele Patientinnen und Patienten fragen sich in diesem Moment, ob sie nun das Doppelte oder Dreifache bezahlen sollen und ob hier alles seine Ordnung hat.
Diese Verunsicherung ist verständlich, denn die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, folgt einer anderen Logik als der Einkauf im Supermarkt. Es gibt keine festen Preisschilder, sondern einen Rahmen, innerhalb dessen jede Leistung berechnet wird. Damit Sie Ihre Rechnung nachvollziehen können, lohnt sich ein Blick auf die Herkunft dieses Systems – und auf ein Datum, das bis heute nachwirkt: das Jahr 1988.
Die kurze Antwort lautet: Den Steigerungsfaktor gibt es, weil die GOZ keine Festpreise kennt, sondern einen Gebührenrahmen von 1,0 bis 3,5 vorschreibt. So lassen sich Schwierigkeit und Zeitaufwand jeder einzelnen Behandlung individuell abbilden. Der 2,3-fache Satz steht für eine durchschnittliche Leistung, höhere Faktoren spiegeln überdurchschnittlichen Aufwand wider – auch deshalb, weil der zugrunde liegende Punktwert seit 1988 nicht an die Teuerung angepasst wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Kurz erklärt: Was ist der Steigerungsfaktor?
- Die GOZ von 1988: Woher die Gebührenordnung stammt
- So wird Ihre Rechnung berechnet: Punktzahl × Punktwert × Faktor
- Warum gibt es den Faktor überhaupt? Der Sinn dahinter
- Warum ist der Faktor manchmal höher als 2,3?
- Das häufigste Missverständnis: 2,3-fach heißt nicht 2,3-mal so teuer
- Ihre Rechnung prüfen: Was Sie als Patient wissen sollten
- Fazit: Ein faires System mit einem Geburtsfehler
- Häufige Fragen
Kurz erklärt: Was ist der Steigerungsfaktor?
Der Steigerungsfaktor ist die Zahl, mit der der Basisbetrag Ihrer Behandlung multipliziert wird. Jede zahnärztliche Leistung hat in der GOZ einen festgelegten Grundwert, den sogenannten Einfachsatz. Der Faktor bestimmt, wie oft dieser Grundwert für Ihre konkrete Behandlung angesetzt wird – zum Beispiel 2,3-fach für eine durchschnittliche Leistung.
Man kann sich das wie einen Schieberegler vorstellen: Er beginnt beim Einfachsatz und lässt sich bis zum 3,5-fachen bewegen, je nachdem, wie aufwendig eine Behandlung im Einzelfall tatsächlich ist. Der Faktor ist also kein Zufallswert, sondern eine bewusste Einordnung der erbrachten Leistung.

Wo Sie den Faktor auf Ihrer Rechnung finden
Auf einer GOZ-Rechnung steht der Faktor in einer eigenen Spalte, meist direkt neben der GOZ-Ziffer und der Beschreibung der Leistung. Sie erkennen ihn an Werten wie 1,0, 2,3 oder 3,5. Aus der Multiplikation von Punktzahl, Punktwert und Faktor ergibt sich der Betrag für die jeweilige Position.
Warum es keine Festpreise gibt
Zahnmedizin ist Handarbeit, und kein Zahn gleicht dem anderen. Eine Füllung an einem gut zugänglichen Zahn ist etwas anderes als dieselbe Füllung tief im Kiefer bei stark ausgeprägtem Würgereiz. Genau diese Unterschiede lassen sich mit starren Preisen nicht abbilden – deshalb sieht der Gesetzgeber einen Rahmen statt eines festen Betrags vor.
Die GOZ von 1988: Woher die Gebührenordnung stammt
Die Grundlagen der heutigen Gebührenberechnung reichen zurück ins Jahr 1988. Damals wurde der Punktwert festgelegt, der bis heute die Basis jeder privatzahnärztlichen Abrechnung bildet. Dieses Datum ist deshalb so bedeutsam, weil sich seither vieles verändert hat – nur der Punktwert selbst nicht.
Der Punktwert von 11 Pfennig / 5,62421 Cent
Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer liegt der GOZ-Punktwert seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig, umgerechnet 5,62421 Cent. Der Gesetzgeber hat ihn seit über 30 Jahren nicht angepasst – auch die Novellierung der GOZ im Jahr 2012 änderte am Punktwert selbst nichts. Damit ist der wirtschaftliche Bezugspunkt der Gebührenordnung heute noch derselbe wie zu einer Zeit, in der es die Deutsche Mark gab.
Warum die GOZ kein Festpreissystem ist
Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Zahnheilkundegesetz. Wie die Bundeszahnärztekammer erläutert, schreibt § 15 ZHG einen Gebührenrahmen statt starrer Gebühren vor. Der 2,3-fache Satz bildet dabei die durchschnittliche Leistung ab, während der Rahmen insgesamt von 1,0 bis 3,5 reicht. Diese Bandbreite ist gewollt, damit die Vergütung dem tatsächlichen Aufwand folgen kann.
So wird Ihre Rechnung berechnet: Punktzahl × Punktwert × Faktor
Die Formel hinter jeder GOZ-Position ist erstaunlich schlicht. Laut Zahnärztekammer Nordrhein gilt: Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Jede Leistung hat eine feste Punktzahl, der Punktwert ist der seit 1988 unveränderte Betrag, und der Faktor bringt den individuellen Aufwand ins Spiel.

Ein Rechenbeispiel zum Nachvollziehen
Nehmen wir eine Leistung mit einer Punktzahl von 200. Multipliziert mit dem Punktwert von 5,62421 Cent ergibt das einen Einfachsatz. Wird diese Leistung mit dem 2,3-fachen Faktor berechnet, multiplizieren Sie diesen Einfachsatz mit 2,3. Der Faktor ist also der letzte Schritt der Rechnung und entscheidet über die Höhe des Endbetrags einer Position.
Warum der Faktor keine Willkür ist
Die Zahnärztekammer Nordrhein weist zugleich darauf hin, dass der Punktwert seit 1988 nicht angepasst wurde. Dadurch werden GOZ-Leistungen gegenüber dem jährlich angepassten BEMA, dem Bewertungsmaßstab für gesetzlich Versicherte, zunehmend geringer bewertet. Der Faktor ist somit auch ein Ausgleichsinstrument innerhalb eines Systems, dessen Grundwert wirtschaftlich eingefroren ist.
Merken Sie sich: Der Faktor ist kein Aufschlag, sondern ein Bestandteil der gesetzlich vorgegebenen Rechenformel.
Warum gibt es den Faktor überhaupt? Der Sinn dahinter
Der eigentliche Zweck des Faktors ist es, dem unterschiedlichen Aufwand gerecht zu werden. Zwei Behandlungen mit derselben GOZ-Ziffer können sich in der Praxis deutlich unterscheiden. Der Gebührenrahmen erlaubt es, diese Unterschiede sachlich abzubilden, statt sie in einem Einheitspreis verschwinden zu lassen.
Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände
Drei Kriterien bestimmen die Höhe des Faktors:
- Schwierigkeit der Behandlung, etwa bei stark verwinkelten Wurzelkanälen.
- Zeitaufwand, wenn eine Leistung deutlich länger dauert als üblich.
- Besondere Umstände, zum Beispiel eingeschränkte Mundöffnung oder erhöhter Betreuungsbedarf.
Der 2,3-fache Satz als Durchschnitt
Der 2,3-fache Satz gilt als Richtwert für eine durchschnittliche Behandlung ohne Komplikationen. Er ist gewissermaßen die Mitte des Rahmens und der Regelfall. Liegt Ihr Faktor genau bei 2,3, bedeutet das: Ihre Behandlung war weder besonders einfach noch besonders aufwendig.
Warum ist der Faktor manchmal höher als 2,3?
Ein Faktor über 2,3 signalisiert, dass Ihre Behandlung mehr verlangt hat als der Durchschnitt. Das kann an der Anatomie liegen, an einer besonders sorgfältigen Arbeit oder an erschwerten Bedingungen im Mundraum. In diesem Fall darf und muss der höhere Faktor angesetzt werden, um den Mehraufwand korrekt abzubilden.

Begründungspflicht ab dem 2,3-fachen Satz
Sobald ein Faktor über 2,3 angesetzt wird, ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Diese muss nachvollziehbar erklären, warum die Leistung überdurchschnittlich aufwendig war. Sie als Patientin oder Patient haben damit stets die Möglichkeit, den Grund einzusehen.
Der Zusammenhang mit der Inflation seit 1988
Da der Punktwert seit 1988 nicht angepasst wurde, während die allgemeine Teuerung erheblich gestiegen ist, gewinnt der Faktor in der Praxis zusätzlich an Bedeutung. Er ist einer der wenigen Stellhebel, über den die Vergütung überhaupt an die heutige wirtschaftliche Realität herangeführt werden kann.
Das häufigste Missverständnis: 2,3-fach heißt nicht 2,3-mal so teuer
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, der Faktor 2,3 bedeute, man zahle das 2,3-fache einer normalen Kassenbehandlung. Das ist nicht der Fall. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stellt klar: Der Steigerungsfaktor 2,3 bezieht sich auf den GOZ-Basisbetrag, nicht auf das 2,3-fache einer Behandlung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Einfachsatz der GOZ und die Bewertung im Kassensystem sind zwei unterschiedliche Größen. Wer den Faktor auf die vertrauten Kassenpreise bezieht, kommt zu falschen Schlüssen. Die folgende Tabelle ordnet die Faktorbereiche übersichtlich ein.
| Faktor-Bereich | Bedeutung | Begründung nötig? |
|---|---|---|
| 1,0 bis unter 2,3 | Unterdurchschnittlich einfache oder schnelle Leistung | Nein |
| 2,3-fach | Durchschnittliche Leistung (Regelfall) | Nein |
| über 2,3 bis 3,5 | Überdurchschnittliche Schwierigkeit, Zeit oder Umstände | Ja, schriftlich auf der Rechnung |
| über 3,5-fach | Nur mit vorheriger schriftlicher Honorarvereinbarung | Ja, gesonderte Vereinbarung |
Faustregel: Der Faktor multipliziert den GOZ-Grundwert der Leistung – niemals einen Kassenpreis.
Ihre Rechnung prüfen: Was Sie als Patient wissen sollten
Eine GOZ-Rechnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wenn Sie wissen, worauf zu achten ist, können Sie die wichtigsten Positionen selbst nachvollziehen und bei Bedarf gezielt nachfragen.
Wann eine Begründung auf der Rechnung stehen muss
Eine korrekte Rechnung nennt für jede Position die GOZ-Ziffer, die Leistung, den Faktor und den Betrag. Immer dann, wenn ein Faktor über 2,3 angesetzt wurde, muss eine nachvollziehbare Begründung angegeben sein. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Stimmen die beschriebenen Leistungen mit Ihrer Behandlung überein?
- Ist bei Faktoren über 2,3 eine Begründung vermerkt?
- Sind Beträge und Zwischensummen schlüssig?
Wie sich die Rahmenbedingungen zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung entwickeln, ordnet unser Beitrag zu den Auswirkungen des neuen GKV-Gesetzes auf Patientinnen und Patienten ein.
Was die Zahnzusatzversicherung erstattet
Ob höhere Faktoren erstattet werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Manche Zahnzusatzversicherungen tragen GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, andere deckeln früher. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor eine umfangreiche Behandlung ansteht. Orientierung bietet unser Überblick zu den Zahnzusatzversicherungen, und wenn es um Eigenanteile beim Zahnersatz geht, hilft der Beitrag zur Zahnersatz-Zuzahlung weiter.
Fazit: Ein faires System mit einem Geburtsfehler
Der Steigerungsfaktor ist im Kern ein sinnvolles Instrument. Er ermöglicht es, den tatsächlichen Aufwand einer Behandlung abzubilden, statt alle Fälle über einen Kamm zu scheren. Der Rahmen von 1,0 bis 3,5 und die Begründungspflicht ab dem 2,3-fachen Satz sorgen dafür, dass die Berechnung nachvollziehbar bleibt.
Der Geburtsfehler des Systems liegt im Jahr 1988: Weil der Punktwert seither nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurde, rückt der Faktor stärker in den Vordergrund, als ursprünglich gedacht. Wer diese Zusammenhänge kennt, liest seine Rechnung mit anderen Augen – und kann Fragen dazu ruhig und sachlich stellen.
Häufige Fragen
Muss ich bei Faktor 2,3 das 2,3-fache einer normalen Behandlung zahlen?
Nein. Der Faktor bezieht sich ausschließlich auf den in der GOZ festgelegten Basisbetrag, also den Einfachsatz der jeweiligen Leistung, und nicht auf die Bewertung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der 2,3-fache Satz gilt als Richtwert für eine durchschnittliche Behandlung ohne Komplikationen.
Warum ist der Steigerungsfaktor auf meiner Rechnung höher als 2,3?
Ein Faktor über 2,3 bedeutet, dass Ihre Behandlung schwieriger, zeitaufwendiger oder mit besonderen Umständen verbunden war als der Durchschnitt. In diesem Fall muss der Grund als Begründung auf der Rechnung stehen. Auch die seit 1988 ausgebliebene Anpassung des Punktwertes spielt in der Praxis eine Rolle.
Warum wurde der GOZ-Punktwert seit 1988 nicht angepasst?
Der Punktwert liegt seit 1988 unverändert bei umgerechnet 5,62421 Cent, weil der Gesetzgeber ihn trotz Forderungen der Zahnärzteschaft nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst hat. Auch die Novellierung 2012 änderte am Punktwert nichts, obwohl die allgemeine Teuerung seither erheblich gestiegen ist.
Wer legt den Steigerungsfaktor fest?
Die Höhe des Steigerungsfaktors bestimmt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt nach sogenanntem billigem Ermessen innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 1,0 bis 3,5. Maßgeblich sind Schwierigkeit, Zeitaufwand und die Umstände der konkreten Behandlung.
Übernimmt meine Versicherung höhere Steigerungsfaktoren?
Das hängt vom Tarif ab. Manche privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten GOZ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz. Prüfen Sie Ihre Police und fragen Sie im Zweifel vorab in der Praxis nach einem Kostenvoranschlag.
Kann ich meine GOZ-Rechnung selbst prüfen?
Ja. Eine korrekte Rechnung nennt die GOZ-Ziffer, die Leistung, den Faktor und den Betrag. Bei Faktoren über 2,3 muss eine nachvollziehbare Begründung angegeben sein, die Sie sich auf Verlangen näher erläutern lassen können.
Der nächste sinnvolle Schritt ist einfach: Nehmen Sie sich Ihre Rechnung zur Hand und gehen Sie die Positionen mit den hier beschriebenen Kriterien durch. Bleiben Fragen offen, klären wir diese gern in Ruhe im Gespräch. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Dr. Matthias Willamowski & Kollegen – wir erläutern Ihnen Ihre Rechnung und die zugrunde liegenden Faktoren nachvollziehbar.
