Kinderzahnheilkunde Bad Neuenahr

Behandlung von Kindern

Kinderzahnheilkunde – Gesunde Zähne von Anfang an, der erste Besuch beim Kinderzahnarzt in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Unsere kleinen Patienten sollen sich bei ihren ersten Besuchen beim Zahnarzt wohl fühlen und die Behandlung als positives Erlebnis in Erinnerung behalten.

Das vorsichtige Heranführen der Kinder an eine richtige und regelmäßige Pflege der Zähne steht dabei zunächst im Vordergrund, so dass sie sich an den Zahnarzt, die Helferin, die zunächst unbekannten Gerüche und die Techniken in der Zahnpflege gewöhnen und so die Angst vor dem Zahnarztbesuch genommen wird.

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Auch die Eltern können dabei zusehen und Tipps und Anleitungen für die Zahngesundheit ihrer Kinder mitnehmen, so das von Anfang an ein Grundstein für die Prophylaxe und regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt durch Einbinden des Kindes in präventive Maßnahmen und Motivation zur Zahngesundheit gelegt werden. Von der Frühuntersuchung an begleiten wir Ihr Kind zu den regelmäßigen Kontrollen (IP-Untersuchungen), führen Fissurenversiegelungen durch und stehen auch in kieferorthopädischen Fragen in Zusammenarbeit mit unserem Kompetenznetzwerk an Ihrer und der Seite Ihres Kindes.

Die Prophylaxe für Ihr Kind fängt schon im Mutterleib an

Auch beim ungeborenen Kind spielt die Mundgesundheit der Eltern eine entscheidende Rolle – insbesondere die der Mutter. Damit die Kariesbakterien nicht von den Eltern auf das Kind übertragen werden können, sorgen wir mit der sogenannten Primär-Primärprophylaxe für eine Reduktion der Bakterienlast im Mund durch gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch bei den Eltern. Lutscht beispielsweise die Mutter den Löffel des Kindes ab, gelangen die Keime sofort in den Mund des Kindes. Kein Kind kommt mit Kariesbakterien auf die Welt, es handelt sich um eine Übertragungskrankheit!

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Früherkennnungsunterschungen im Kleinkindalter (2,5 bis 6 Jahre)

Damit sich das bleibende Gebiss optimal entwickeln kann bieten wir für die Früherkennungsuntersuchungen ihres Kindes die FU1 – FU3 an. Hier wird überprüft, ob sich das Milchgebiss altersgerecht und kariesfrei entwickelt. Der Abstand der drei Untersuchungen sollte jeweils ein Jahr betragen. Alle Untersuchungen werden komplett von ihrer Krankenkasse übernommen. Auf Wunsch testen wir mit einem Speicheltest, ob ein erhöhtes Kariesrisiko besteht.

IP-Untersuchungen vom 6. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

Die individuellen Prophylaxeleistungen IP1 – IP5 wird zweimal im Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und beinhalten unter anderem das Anleiten zu einer guten Mundhygiene, das Üben der korrekten Putztechnik, das Anfärben der Zähne (um ggf. Schwachstellen aufzudecken) und Fluoridierungsmaßnahmen, um den Zahnschmelz der Zähne zu stärken. Die Fluorid-Ionen hemmen dabei den Stoffwechsel der kariesverursachenden Bakterien und hindern diese, ihre schädlichen Säuren zu produzieren.

IP5: Beim Durchbruch der bleibenden Seitenzähne werden die Fissuren mit einem dünnfliessenden Komposit versiegelt, damit die Zähne kariesfrei bleiben. Das Versiegeln ist völlig schmerzlos! Mit ca. sechs Jahren brechen die ersten bleibenden Seitenzähne durch, mit ca. 12 Jahren die zweiten bleibenden Seitenzähne. Eine Ernährungsberatung für Kinder und Eltern ist Teil dieser Maßnahmen.

Die Milchzähne haben eine wichtige Platzhalterfunktion für die bleibenden Zähne und sollten unbedingt erhalten bleiben. Andernfalls wären Zahnfehlstellungen und Durchbruchschwierigkeiten der nachfolgenden Zähne die Folge.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Parodontitisprophylaxe für Schwangere klicken Sie bitte hier.

Richtlinien­informationen für die Früh­erkennungs­untersuchungen finden Sie hier.

Richtlinien­informationen für die IP-Untersuchungen (Individualprophylaxe) finden Sie hier.